Das Urheberrecht definiert die Rechte der Urheber bestimmter Werke. In
diesem Zusammenhang regelt das Urheberrecht die Nutzungs- und
Verbreitungsrechte Dritter.
Die JUSLINE macht das Urheberrecht, also vor allem das UrhG, im Internet
zugänglich, der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und unterstützt die
Erläuterung der einzelnen Paragrafen (www.jusline.de).
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte und Patentanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt oder
Interessenschwerpunkt Urheberrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE
die Mitbenutzung von Subdomains wie urheberrecht.info, www.ipatent.de,
www.ipatentanwalt.de, www.informationsrecht.info, www.internetrecht.net oder
www.musterrecht.info vereinbaren.
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Urheberrecht finden:
Bücher zum Urheberrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de
online bestellt werden.
Für allgemeine Informationen über Autoren und Schöpfer empfiehlt sich die Suche unter
www.google.de